rechtliches
Allgemeine Reparaturbedingungen
Vertragsabschluss
1. Mit der Übersendung Ihres defekten Geräts nebst vollständig ausgefülltem Auftragsformular, welches auf unserer Internetseite zum Download bereitsteht, sowie der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrages ab.
2. Ein verbindliches Vertragsangebot liegt auch dann vor, wenn Sie uns das Gerät übersenden, ohne uns das unterzeichnete Auftragsformular zuvor per E-Mail zugeleitet zu haben.
3. Der Reparaturvertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform oder durch die tatsächliche Aufnahme der Reparaturarbeiten zustande.
Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung seine vollständigen und zutreffenden Kontaktdaten anzugeben. Hierzu zählen insbesondere Vor- und Zuname, vollständige Anschrift, eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer, unter der er erreichbar ist.
2. Die Angaben sind in gut lesbarer Form zu übermitteln. Bei handschriftlicher Auftragserteilung ist auf eine deutliche und eindeutig entzifferbare Schriftführung zu achten.
3. Unvollständige, unzutreffende oder nicht lesbare Kontaktdaten können die ordnungsgemäße und fristgerechte Bearbeitung sowie Fertigstellung des Reparaturauftrags beeinträchtigen oder verhindern.
4. Verzögerungen sowie Mehraufwendungen, die ausschließlich oder überwiegend auf unvollständige, unzutreffende oder unleserliche Kontaktdaten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu unseren Lasten. Eine Haftung für hieraus resultierende mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
Reparaturdurchführung und Fristen
1. Die Bearbeitung des Reparaturauftrags beginnt nach Eingang des Geräts bei uns und beträgt je nach Umfang und Komplexität der erforderlichen Arbeiten in der Regel 21 bis 30 Werktage.
2. Sofern für die Durchführung der Reparatur Ersatzteile benötigt werden, die nicht in unserem Lagerbestand vorhanden sind, kann sich die Bearbeitungsdauer um den Zeitraum verlängern, der für die Beschaffung der entsprechenden Komponenten erforderlich ist. Dies kann je nach Verfügbarkeit des Ersatzteils mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen in Anspruch nehmen.
3. Sämtliche Angaben zu Bearbeitungs- und Reparaturfristen beruhen auf Erfahrungswerten und stellen unverbindliche Schätzungen dar. Eine Zusicherung verbindlicher Liefer- oder Fertigstellungstermine erfolgt nur, sofern diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
4. Über voraussichtliche erhebliche Verzögerungen, insbesondere bei Lieferschwierigkeiten hinsichtlich erforderlicher Ersatzteile, werden wir den Kunden unverzüglich in Textform informieren.
Reparaturdurchführung und Fristen
1. Bei Beauftragung der Express-Prio-Reparatur gegen Zahlung der hierfür ausgewiesenen Pauschale erfolgt die Bearbeitung des eingesandten Geräts innerhalb von 48 Stunden nach dessen Eingang bei uns, sofern eine vollständige Fehlerdiagnose möglich ist und keine unvorhergesehenen technischen Probleme auftreten.
2. Sind für die Durchführung der Reparatur Ersatzteile erforderlich, die nicht in unserem Lagerbestand vorhanden sind und zunächst beschafft werden müssen, kann sich die Fertigstellung entsprechend verzögern. Der Auftrag behält in diesem Fall den Express-Prio-Status; die Bearbeitung wird unverzüglich nach Eingang der erforderlichen Ersatzteile fortgesetzt und mit Vorrang abgeschlossen.
3. Über absehbare Verzögerungen infolge fehlender Ersatzteile informieren wir den Kunden unverzüglich in Textform, in der Regel per E-Mail.
4. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Express-Pauschale besteht nicht, sofern die Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere auf Lieferschwierigkeiten der Ersatzteilhersteller oder Zulieferer. Der Express-Prio-Status umfasst die bevorzugte Bearbeitung innerhalb der Reparaturwerkstatt und nicht die Garantie eines bestimmten Fertigstellungstermins.
5. Die Regelungen (Reparaturdurchführung und Fristen) gelten im Übrigen entsprechend.
Video- und Bildaufnahmen zur Veröffentlichung
1. Mit der Zustimmung des Kunden zur Anfertigung von Video- oder Bildaufnahmen seines Geräts im Rahmen der Reparaturdurchführung zum Zwecke der Veröffentlichung auf Online-Plattformen (insbesondere YouTube) entsteht keine Verpflichtung unsererseits, derartige Aufnahmen tatsächlich anzufertigen oder zu veröffentlichen. Aufnahmen werden ausschließlich nach unserem freien Ermessen und bedarfsabhängig erstellt.
2. Die erstellten Video- und Bildaufnahmen enthalten keine personenbezogenen Daten des Kunden. Insbesondere werden Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige Informationen, die eine Identifizierung des Kunden ermöglichen, weder im Bild- noch im Tonmaterial sichtbar oder hörbar gemacht.
3. Eine Erhebung, Verarbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten des Kunden im Zusammenhang mit den veröffentlichten Aufnahmen findet nicht statt. Im Rahmen der Reparaturabwicklung erhobene personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
4. Sofern im Gerät selbst personenbezogene Daten des Kunden gespeichert sind (etwa Seriennummern in Verbindung mit Registrierungen, gespeicherte Nutzerdaten oder sonstige Inhalte), werden diese vor einer etwaigen Veröffentlichung durch geeignete Maßnahmen unkenntlich gemacht oder aus dem Bildmaterial entfernt.
5. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an uns zu richten. Bereits veröffentlichte Aufnahmen, die keine personenbezogenen Daten enthalten, bleiben vom Widerruf unberührt, da insoweit keine datenschutzrechtliche Grundlage für eine Löschung besteht.
Preise und Versandkosten
1. Die in unserem Online-Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich als Endpreise in Euro und enthalten die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer.
2. Maßgeblich ist derjenige Preis, der zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung durch den Kunden ausgewiesen ist.
3. Zusätzlich zu den Reparatur- bzw. Dienstleistungspreisen fallen Versandkosten für die Rücksendung des Geräts an. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach der gewählten Versandart sowie nach Größe und Gewicht des jeweiligen Geräts. Die Einzelheiten zu den anfallenden Versandkosten können der Rubrik „Versandkosten” auf unserer Internetseite entnommen werden.
4. Die Kosten für die Hinsendung des defekten Geräts an uns trägt der Kunde, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Versandversicherung und Transport
1. Der Kunde ist für eine ausreichende und fachgerechte Verpackung des Geräts für den Versand an uns selbst verantwortlich. Wir empfehlen ausdrücklich eine stoßgeschützte Polsterung mittels geeigneter Materialien wie Luftpolsterfolie, Schaumstoff oder vergleichbarem Polstermaterial sowie die Verwendung eines stabilen, dem Gewicht und den Abmessungen des Geräts angemessenen Umkartons.
2. Transportschäden, die auf dem Versandweg zu uns entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Schaden ist nachweislich auf eine von uns zu vertretende unsachgemäße Behandlung des Geräts nach Eingang der Sendung bei uns zurückzuführen. Gleiches gilt für den Verlust der Sendung auf dem Versandweg zu uns.
3. Der Rückversand des reparierten oder geprüften Geräts erfolgt durch uns in angemessener und transportgerechter Verpackung. Für Transportschäden auf dem Rückversandweg haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Eine Haftung unsererseits für Schäden auf dem Rückversandweg ist ausgeschlossen, soweit diese darauf beruhen, dass die vom Kunden für den Hinversand verwendete Originalverpackung bereits beschädigt, unzureichend dimensioniert oder konstruktiv ungeeignet war und für den Rückversand verwendet werden musste. Wir weisen den Kunden in einem solchen Fall vorab in Textform auf das erhöhte Transportrisiko hin und bieten gegen gesonderte Berechnung eine geeignete Ersatzverpackung an.
5. Wir empfehlen dem Kunden ausdrücklich, den Versand des Geräts an uns ausschließlich mit einer versicherten Versandart durchzuführen (beispielsweise DHL Paket mit Transportversicherung bis 500,00 EUR oder höherwertige Versandoptionen bei entsprechendem Gerätewert). Der Kunde trägt die Beweislast für den Inhalt und den Wert der Sendung.
6. Bei Geräten mit einem Wiederbeschaffungswert von über 500,00 EUR empfehlen wir den Versand mit einer entsprechend höheren Transportversicherung. Eine Haftung unsererseits für Schäden, die durch eine unzureichende Versandversicherung des Kunden nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen und Zahlarten
1. Die Zahlung des Reparaturentgelts sowie sämtlicher Nebenkosten (insbesondere Versand- und Verpackungskosten) wird mit Fertigstellung der Reparatur und Erteilung der Rechnung fällig. Die Rückversendung des Geräts erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
2. Bei Versand des reparierten Geräts an den Kunden stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: a) Vorkasse durch Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, b) Giropay (Online-Überweisung über das Online-Banking des Kunden), c) PayPal (Zahlung über das PayPal-Konto des Kunden oder per Kreditkarte über den PayPal-Service).
3. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung per Vorkasse wird die Bearbeitung der Rücksendung erst nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto eingeleitet. Der Kunde wird über den Zahlungseingang sowie die Versandbestätigung in Textform informiert.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5. Eine Aufrechnung des Kunden gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Bis zur vollständigen Zahlung des Reparaturentgelts bleibt das reparierte Gerät in unserem unmittelbaren Besitz; ein Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem in unserem Besitz befindlichen Gerät bleibt unberührt.
Diagnose, Durchsicht und Bearbeitungsaufwand
1. Ist eine Reparatur des eingesandten Geräts nach Durchführung einer fachgerechten Diagnose nachweislich nicht möglich (irreparabler Schaden) oder lehnt der Kunde die Durchführung der Reparatur nach Mitteilung des Diagnoseergebnisses und gegebenenfalls eines Kostenvoranschlags ab, sind wir berechtigt, die folgenden Kosten zu berechnen:
a) eine Prüf- und Bearbeitungspauschale, deren Höhe sich nach dem eingereichten Gerätetyp richtet und den jeweils geltenden Auftragsformularen auf unserer Internetseite zu entnehmen ist, b) die tatsächlich angefallenen Rückversandkosten gemäß (Preise und Versandkosten), c) gegebenenfalls die Pauschale für zusätzliches Verpackungsmaterial gemäß (Zusätzliche Verpackungskosten).
2. Bereits gebuchte und im Voraus bezahlte Express- oder Prioritätsleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt beziehungsweise einbehalten und nicht erstattet, da der hierfür angefallene Mehraufwand für die bevorzugte Bearbeitung in der Werkstatt unabhängig vom Reparaturerfolg entstanden ist.
3. Die Prüf- und Bearbeitungspauschale deckt insbesondere folgende Leistungen ab:
a) die Annahme und Eingangsprüfung des Geräts,
b) die Sichtprüfung und gegebenenfalls Demontage zur Fehlerlokalisierung,
c) die Durchführung der technischen Diagnose einschließlich Funktions- und Messprüfungen,
d) die Erstellung und Übermittlung des Diagnoseergebnisses und gegebenenfalls eines Kostenvoranschlags,
e) die fachgerechte Wiederzusammensetzung und Verpackung des Geräts für den Rückversand.
4. Die Höhe der gerätespezifischen Prüf- und Bearbeitungspauschale wird dem Kunden vor Auftragserteilung im Auftragsformular sowie auf unserer Internetseite transparent ausgewiesen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die jeweils geltende Pauschale ausdrücklich an.
5. Wir informieren den Kunden vor Berechnung der Pauschale in Textform über das Diagnoseergebnis. Der Kunde erhält die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden, insbesondere zwischen folgenden Optionen:a) Beauftragung der Reparatur auf Grundlage des übermittelten Kostenvoranschlags,
b) Ablehnung der Reparatur und Rückversand des Geräts gegen Zahlung der Pauschale gemäß Absatz 1,
c) Verzicht auf das Gerät und kostenfreie umweltgerechte Entsorgung durch uns gemäß den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
6. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der in Absatz 5 genannten Frist, sind wir berechtigt, das Gerät unter Berechnung der Pauschale gemäß Absatz 1 an den Kunden zurückzusenden. Die Regelungen zur Lagerung nicht abgeholter beziehungsweise nicht entgegengenommener Geräte bleiben hiervon unberührt.
Gewährleistung und Reparaturleistungen
1. Auf die von uns ausgeführten Reparaturarbeiten sowie auf die hierbei verbauten Neuteile leisten wir Gewähr für die Dauer von zwölf Monaten ab dem Datum der Rückgabe beziehungsweise des Rückversands des reparierten Geräts an den Kunden. Maßgeblich ist insoweit das Datum der nachweisbaren Übergabe an den Kunden oder den Versanddienstleister.
2. Die Gewährleistung umfasst:
a) die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der durchgeführten Reparaturarbeiten,
b) die Mangelfreiheit der im Rahmen der Reparatur neu verbauten Bauteile und Komponenten, c) die Funktionsfähigkeit des reparierten Bereichs im Rahmen der zum Zeitpunkt der Reparatur dokumentierten Fehlerbeschreibung.
3. Die Gewährleistung erstreckt sich ausdrücklich nicht auf:
a) Mängel oder Funktionsstörungen, die andere als die reparierten Komponenten oder Funktionsbereiche des Geräts betreffen oder bereits bei Einsendung vorhandene, jedoch nicht beauftragte Defekte oder Verschleißerscheinungen,
c) Schäden, die nach Rückgabe des Geräts durch unsachgemäße Behandlung, Modifikation, fehlerhaften Anschluss oder ungeeignete Betriebsbedingungen entstehen,
d) altersbedingte Verschleißerscheinungen an nicht ausgetauschten Originalkomponenten (insbesondere bei Vintage-Hardware bauteilbedingte Alterung).
4. Die Gewährleistung ist in den folgenden Fällen vollständig ausgeschlossen:
a) wenn uns lediglich eine einzelne Leiterplatte beziehungsweise Platine ohne zugehöriges Gehäuse oder ohne ausreichenden mechanischen Schutz zur Reparatur übersandt wird,
b) wenn das Gerät nach erfolgter Reparatur aufgrund fehlender, defekter oder unvollständiger Originalteile nicht ordnungsgemäß verschlossen oder versiegelt werden kann (insbesondere bei fehlenden Befestigungsschrauben, gebrochenen Gehäuseclips, beschädigten Gehäuseteilen oder fehlenden Abschirmungen),
c) wenn sich das eingesandte Gerät zum Zeitpunkt des Eingangs in einem objektiv schlechten oder desolaten Gesamtzustand befindet, insbesondere bei nachweisbaren Wasser-, Flüssigkeits-, Brand- oder Korrosionsschäden, bei massiven mechanischen Beschädigungen (Sturz- oder Crashschäden) oder bei umfangreichen vorherigen, nicht fachgerecht ausgeführten Reparaturversuchen Dritter (sogenannte Bastel- oder Pfuschreparaturen).
5. In den in Absatz 4 genannten Fällen erfolgt die Reparatur nach bestem Wissen und Können sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, jedoch ausdrücklich ohne Gewährleistung und ohne Funktionsgarantie. Wir weisen den Kunden vor Auftragsannahme oder spätestens vor Beginn der Reparaturarbeiten gesondert in Textform auf den Gewährleistungsausschluss hin und holen die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Fortführung der Arbeiten ein.
6. Im Gewährleistungsfall ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und das Gerät zur Überprüfung an uns zu übersenden. Die Kosten für den Hinversand zur Überprüfung trägt zunächst der Kunde; bei berechtigter Reklamation werden diese Kosten von uns erstattet.
7. Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch erneute Reparatur (Nachbesserung) oder, soweit dies bei der Beschaffenheit des Geräts möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, durch Austausch der mangelhaften Komponente. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder unverhältnismäßig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
8. Diese Gewährleistung lässt die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden, insbesondere nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB), unberührt.
Zahlungsverzug
1. Gerät der Kunde mit der Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 247 BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere von Mahnkosten, Inkassokosten oder Rechtsverfolgungskosten, bleibt ausdrücklich vorbehalten, soweit dieser nachweisbar entstanden ist und gesetzlich zulässig geltend gemacht werden kann.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab der zweiten Mahnung eine angemessene Mahnpauschale in Höhe von 2,50 EUR je Mahnung zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, das Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem in unserem Besitz befindlichen Gerät auszuüben und dieses bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten.
5. Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, künftige Aufträge des Kunden ausschließlich gegen Vorkasse anzunehmen oder die Annahme weiterer Aufträge abzulehnen.
Lagerkosten und Verwertung
1. Geht innerhalb von drei Monaten nach unserer letzten nachweisbaren Benachrichtigung in Textform (insbesondere per E-Mail oder postalisch) keine Reaktion des Kunden auf unsere Kommunikationsversuche bei uns ein, sind wir berechtigt, für die weitere Verwahrung des Geräts angemessene Lagerkosten in Höhe von 5,00 EUR je angefangener Kalenderwoche zu berechnen. Die Berechnung der Lagerkosten beginnt mit Ablauf der vorgenannten Drei-Monats-Frist.
2. Eine Reaktion im Sinne des Absatzes 1 liegt insbesondere vor bei:
a) Bestätigung des Auftragsstatus oder Mitteilung über die weitere Vorgehensweise,
b) Begleichung einer offenen Rechnung,
c) Erteilung von Versand- oder Abholanweisungen,
d) sonstiger eindeutiger Willenserklärung des Kunden in Textform.
3. Als Kommunikationsversuche im Sinne dieser Klausel gelten mindestens drei Benachrichtigungen, die in einem Abstand von jeweils mindestens vier Wochen an die vom Kunden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse und, soweit vorhanden, postalische Anschrift versandt werden. Die Beweislast für den Zugang trägt grundsätzlich der Empfänger; wir dokumentieren den Versand der Benachrichtigungen jedoch sorgfältig.
4. Reagiert der Kunde auch innerhalb von weiteren drei Monaten nach Beginn der Lagerkostenberechnung gemäß Absatz 1 nicht auf unsere Kommunikationsversuche, sind wir berechtigt, das Gerät unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 1233 ff. BGB sowie des Werkunternehmerpfandrechts gemäß § 647 BGB, zu verwerten. Die Verwertung kann insbesondere durch:
a) freihändigen Verkauf zum marktüblichen Preis,
b) Veräußerung über unsere üblichen Vertriebskanäle (insbesondere eBay.de oder unseren WooCommerce-Shop),
c) Verwertung als Ersatzteilspender für andere Reparaturaufträgeerfolgen.
5. Vor jeder Verwertung wird der Kunde mindestens einen Monat zuvor erneut in Textform an die zuletzt mitgeteilte Anschrift über die bevorstehende Verwertung informiert und auf die Möglichkeit der Auslösung des Geräts gegen Zahlung sämtlicher offener Forderungen (insbesondere Reparaturentgelt, Diagnosepauschale, Lagerkosten und Versandkosten) hingewiesen.
6. Der nach Abzug sämtlicher offener Forderungen, der angefallenen Lager- und Verwaltungskosten sowie der Verwertungskosten verbleibende Erlös wird an den Kunden ausgekehrt, sofern der Kunde innerhalb von zwölf Monaten nach Verwertung seine Zahlungsverbindung in Textform mitteilt. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Auskehrung. Übersteigen die offenen Forderungen und Kosten den Verwertungserlös, bleibt unser Anspruch auf Zahlung der Differenz unberührt.
7. Eine Entsorgung des Geräts erfolgt ausschließlich dann, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung nicht möglich ist (insbesondere bei irreparablen Geräten ohne nennenswerten Material- oder Sammlerwert). Vor der Entsorgung wird der Kunde erneut in Textform informiert und erhält eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zur Reaktion. Die Entsorgung erfolgt umweltgerecht und unter Beachtung der Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
8. Sämtliche aus der Lagerung, Verwertung oder Entsorgung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
Lieferung und Versand
1. Die Lieferung des reparierten Geräts erfolgt an die vom Kunden im Auftragsformular angegebene Lieferanschrift. Standardmäßig erfolgt der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen in andere Länder der Europäischen Union sowie in das europäische Ausland sind auf Anfrage und gegen Erstattung der tatsächlich anfallenden Versand- und gegebenenfalls Zollkosten möglich. Die anfallenden Mehrkosten werden dem Kunden vor Versand transparent ausgewiesen.
2. Macht höhere Gewalt die Lieferung oder die Erbringung sonstiger vertraglich geschuldeter Leistungen dauerhaft unmöglich, sind wir von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks bei Versanddienstleistern, Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sowie sonstige vergleichbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
3. Bei lediglich vorübergehender Unmöglichkeit aufgrund höherer Gewalt verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen um die Dauer des Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir werden den Kunden über entsprechende Verzögerungen unverzüglich in Textform informieren. Übersteigt die Dauer des Leistungshindernisses einen Zeitraum von acht Wochen, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
4. Wir sind darüber hinaus berechtigt, die Leistung zu verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Vertragsinhalts und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht (§ 275 Abs. 2 BGB). Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
5. Sperrgut, insbesondere Sendungen mit einem Volumen von über einem Kubikmeter oder einem Einzelgewicht von über 31,5 kg (Standardgewichtsgrenze für Paketversand), wird in der Regel per Spedition zugestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass speditionelle Lieferungen üblicherweise als Bordsteinlieferung erfolgen. Ein Tragen der Ware in das Gebäude, in einzelne Stockwerke oder an einen bestimmten Aufstellort durch das Speditionspersonal ist im Standardversand nicht enthalten. Sonderleistungen wie Zwei-Mann-Handling, Stockwerklieferung oder Aufbauservice können auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Berechnung bei der Spedition gebucht werden.
6. Bei speditioneller Anlieferung ist der Kunde verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und etwaige Schäden gegenüber dem Speditionsfahrer auf dem Lieferschein schriftlich zu vermerken. Verdeckte Transportschäden sind uns innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung in Textform unter Beifügung aussagekräftiger Lichtbilder anzuzeigen.
7. Versandtermine werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, lediglich als unverbindliche Schätzungen mitgeteilt. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegen den Kunden bestehender Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis – insbesondere des vereinbarten Reparatur- oder Kaufpreises sowie aller Nebenkosten wie Versand-, Verpackungs- und etwaiger Diagnosepauschalen – bleibt die gelieferte Ware beziehungsweise das im Rahmen der Reparatur verbaute Material in unserem Eigentum (Vorbehaltsware).
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware in einer Weise zu verfügen, die unsere Eigentumsrechte beeinträchtigen oder gefährden könnte. Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
a) die Weiterveräußerung, Verschenkung oder sonstige Übereignung der Vorbehaltsware an Dritte,
b) die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware,
c) die Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten Dritter, insbesondere durch Vermietung, Verleih oder vergleichbare vertragliche Gestaltungen,
d) die wesentliche Veränderung, Umarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, soweit dies unsere Eigentumsposition beeinträchtigt.
3. Der bestimmungsgemäße Gebrauch der Vorbehaltsware durch den Kunden bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich in Textform unter Angabe aller für die Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Informationen zu unterrichten und den Dritten ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die Kosten der Rechtsverteidigung gegen Zugriffe Dritter trägt der Kunde, soweit er den Eingriff zu vertreten hat.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzufordern. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform erklärt wird.
6. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) gelten die folgenden ergänzenden Regelungen:
a) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehen. Wir nehmen die Abtretung an.
b) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
c) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Zahlungsverzug
1. Gerät der Kunde mit der Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 247 BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere von Mahnkosten, Inkassokosten oder Rechtsverfolgungskosten, bleibt ausdrücklich vorbehalten, soweit dieser nachweisbar entstanden ist und gesetzlich zulässig geltend gemacht werden kann.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab der zweiten Mahnung eine angemessene Mahnpauschale in Höhe von 2,50 EUR je Mahnung zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, das Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem in unserem Besitz befindlichen Gerät auszuüben und dieses bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten.
5. Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, künftige Aufträge des Kunden ausschließlich gegen Vorkasse anzunehmen oder die Annahme weiterer Aufträge abzulehnen.
Mängelrechte
1. Ist ein von uns geliefertes Produkt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft (Gewährleistungsfall), erfolgt nach Wahl des Kunden die Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien Ersatzproduktes oder durch fachgerechte Reparatur des mangelhaften Produktes. Die Kosten der Nacherfüllung tragen wir.
2. Ein Gewährleistungsfall liegt nicht vor, wenn das Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufwies. Insbesondere liegt kein Gewährleistungsfall vor bei:
a) Schäden, die nach Gefahrübergang durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch des Produktes entstanden sind,
b) Schäden, die dadurch entstanden sind, dass das Produkt schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt wurde, insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität oder Feuer,
c) Schäden, die durch Nichtbeachtung der vom Hersteller oder von uns mitgelieferten Bedienungs-, Installations- oder Wartungsanleitungen entstanden sind,
d) altersbedingten Verschleißerscheinungen, insbesondere bei Vintage-Hardware (typischerweise alterungsbedingte Defekte an Elektrolytkondensatoren, Akkus, Schaltkontakten oder Batteriehalterungen).
3. Wir leisten keine Gewähr für Mängel oder Funktionsstörungen, die durch unsachgemäße Reparatur, Modifikation oder Veränderung durch den Kunden selbst oder durch nicht von uns autorisierte Dritte verursacht oder mitverursacht wurden.
4. Erfordert die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der unter Berücksichtigung des Produktwertes, des Vertragsinhalts und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Bei dieser Beurteilung sind insbesondere zu berücksichtigen:
a) der Wert der Sache im mangelfreien Zustand,
b) die Bedeutung des Mangels,
c) die Frage, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann. Unser Recht, auch die andere Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 275 Abs. 2 und 3 BGB) zu verweigern, bleibt unberührt.
5. Sowohl im Falle der Reparatur als auch im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt unter Angabe der Auftrags- oder Bestellnummer an die von uns mitgeteilte Rücksendeadresse zu übersenden. Die Kosten des Rücktransports tragen wir, sofern der Gewährleistungsanspruch berechtigt ist.
6. Vor der Einsendung des Produktes ist der Kunde verpflichtet:
a) sämtliche von ihm eingefügten oder hinzugefügten Gegenstände, Zubehörteile, Speichermedien und Datenträger aus dem Produkt zu entfernen,
b) bei datenverarbeitenden Geräten separate Sicherungskopien sämtlicher auf dem Produkt befindlicher Software, Anwendungen, Konfigurationen und Daten auf einem geeigneten externen Datenträger zu erstellen,
c) sämtliche Passwörter, Zugriffsbeschränkungen, Geräte-PINs und Verschlüsselungen zu deaktivieren oder uns die zur Bearbeitung erforderlichen Zugangsdaten in Textform mitzuteilen.
7. Wir sind nicht verpflichtet, das eingesandte Produkt auf das Vorhandensein vom Kunden eingefügter Gegenstände, Speichermedien oder Daten zu untersuchen. Eine Haftung für den Verlust derartiger Gegenstände oder Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, das Vorhandensein des Gegenstands war für uns ohne Weiteres erkennbar. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und den Gegenstand zur Abholung oder Rücksendung gegen Kostenerstattung bereithalten. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverlust übernehmen wir ausdrücklich nicht; die Datensicherung obliegt allein dem Kunden.
8. Nach Rückerhalt des reparierten oder ausgetauschten Produktes obliegt es dem Kunden, die zuvor entfernte Software und die gesicherten Daten erneut zu installieren sowie die Passwörter und Zugriffsbeschränkungen zu reaktivieren.
9. Sendet der Kunde die Ware zum Zwecke einer Ersatzlieferung ein, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach den folgenden Bestimmungen:
a) Konnte der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand nutzen, hat er den Wert der gezogenen Nutzungen zu erstatten.
b) Für einen nicht auf dem Mangel beruhenden Untergang, eine weitere Verschlechterung oder die Unmöglichkeit der Herausgabe im Zeitraum zwischen Lieferung und Rücksendung hat der Kunde Wertersatz zu leisten.
c) Eine Wertersatzpflicht für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandene Verschlechterung der Ware besteht nicht.
10. Die Pflicht zum Wertersatz gemäß Absatz 9 entfällt, sofern:
a) sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wir die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten haben oder der Schaden auch bei uns eingetreten wäre,
c) die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (sog. diligentia quam in suis).
11. Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Führt die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Gestaltungsrechte (insbesondere § 323 BGB) bleiben unberührt.
13. Über die vorstehenden Mängelrechte hinaus können dem Kunden Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem freiwillig eingeräumten Herstellergarantie zustehen. Diese Ansprüche richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers und werden von uns nicht beeinflusst.
14. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Datum des Erhalts der Ware durch den Kunden oder eine von ihm benannte Person. Bei gebrauchten Sachen, die wir an Verbraucher verkaufen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung, sofern dies vor Vertragsschluss in Textform vereinbart wurde.
Haftung
1. Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Wir haften ferner unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften:
a) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
c) im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie für die Beschaffenheit der Sache,
d) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
e) für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen entstehen, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Absatz 2 lit. e) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Eine darüber hinausgehende Haftung ist – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, sofern es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
5. Wir haften auch für die während eines etwaigen Verzugs unsererseits durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
6. Eine Herstellergarantie ist eine eigenständige Leistung des jeweiligen Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar. Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und richten sich ausschließlich nach dessen Garantiebedingungen.
7. Eine persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter für von diesen verursachte Schäden ist nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 bis 4 entsprechend beschränkt; insbesondere haften diese Personen nicht persönlich für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit nicht eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen.
8. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
9. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist unser Geschäftssitz in Fürstenfeldbruck.
2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich unser Geschäftssitz in Fürstenfeldbruck als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind in diesem Fall jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre berufliche Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung ist insoweit nicht getroffen.
4. Sofern der Kundea) entgegen seinen Angaben bei der Auftragserteilung keinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
b) seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, oder
c) sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Fürstenfeldbruck.
5. Zwingende gesetzliche Vorschriften zur ausschließlichen Zuständigkeit von Gerichten, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften des nationalen oder europäischen Rechts, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Reparaturbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten sich Lücken in den Vertragsbestimmungen ergeben, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt nicht, sofern das Festhalten am Vertrag für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
2. Ersetzungsregel. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung beziehungsweise zur Schließung einer Lücke eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beziehungsweise dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
3. Im Verhältnis zu Verbrauchern treten bei unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften an deren Stelle. Eine ergänzende Vertragsauslegung zulasten des Verbrauchers findet nicht statt.
4. Textformerfordernis. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie deren Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und werden nicht geschlossen.
5. Vertragssprache. Die Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelner Vertragsbestimmungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information; im Falle von Widersprüchen ist allein die deutsche Fassung verbindlich.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung im B2B. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist eine Aufrechnung des Kunden gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Übertragung von Rechten und Pflichten. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kunden auf Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.